Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden.


 

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit


FIRST RESPONDER Deutschland gUG (haftungsbeschränkt)

Herrn Stephan Linse

eMail: info@fr-deutschland.de


Fachdienst: BERUFSRETTUNG Deutschland 

Herrn Marco Robert

eMail: info.buero@berufsrettung-akademie.de

 

Medizinproduktesicherheit

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