Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden.
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
FIRST RESPONDER Deutschland gUG (haftungsbeschränkt)
Herrn Stephan Linse
eMail: info@fr-deutschland.de
Fachdienst: BERUFSRETTUNG Deutschland
Herrn Marco Robert
eMail: info.buero@berufsrettung-akademie.de
